Ihr Gutachten in guten Händen

Allgemeiner Haftpflichtschaden

Der allgemeine Haftpflichtschaden findet seinen Ursprung im täglichen Leben. Ein vergessener Wasserhahn, der zur Überschwemmung führt, das Brandloch im Fußboden bis hin zum beschädigten Gartenzaun – diese Schäden können sehr schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Wie im Kfz-Bereich, haben Sie auch hier das Recht zur Feststellung Ihrer Ansprüche einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Neben der Ursachenprüfung werden die vorhandenen Schäden sachkundig ermittelt, dokumentiert und die Beweise gesichert.

Woran man unbedingt denken sollte!

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:

1. Zeichnen Sie die Standorte der Fahrzeuge nach dem Unfall mit Kreide an allen 4 Rädern auf der Straße ein und markieren Sie die Lage der abgefallenen Fahrzeugteile auf der Fahrbahn oder im Gelände.

2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeugstellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

3. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Namen und Adressen von Zeugen sowie den Namen und die Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist dies unumgänglich.

4. Bestehen Sie darauf, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden zu dokumentieren und die Beweise dafür zu sichern. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach geltender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden abgerechnet werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein und denken Sie auch an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

5. Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

6. Beachten Sie, dass die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit Garanten für korrekte Gutachten sind. Alle Mitglieder des BVSK verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten, auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion.

Aggregatschaden

Sind Motor, Getriebe, Kühlsysteme etc. beschädigt, spricht man von einem sogenannten Aggregatschaden.

In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage nach Ursache, Umfang und die eventuelle Möglichkeit einer wirtschaftlichen Reparatur. Darüber hinaus können unter anderem Verantwortlichkeiten geklärt, Brandverläufe analysiert sowie fehlerhafte Altreparaturen aufgedeckt werden.


Ansprechpartner

Postanschrift
Schiller & Nirschl GbR
Am Gewerbepark 8
94121 Salzweg

Manfred Schiller

Inhaber

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden
und -Bewertung

Zert. durch ZAK – Zert GmbH

m.schiller@sn-gutachten.de

Mobil +49 173 3653925

Wolfgang Nirschl

Inhaber

Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden
und -Bewertung



w.nirschl@sn-gutachten.de

Mobil +49 176 20074881

Isabel Sammer

Teamassistentin

info@sn-gutachten.de

Tel. +49 8505 9187132

Doris Irgmeier

Teamassistentin

info@sn-gutachten.de

Tel. +49 8505 9187132

Christina Geier

Teamassistentin

info@sn-gutachten.de

Tel. +49 8505 9187132

Bewertung

Anhand einer Bewertung Ihres Fahrzeuges bzw. Aggregates wird, unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden
Faktoren, der aktuelle Wiederbeschaffungs-,
Markt- bzw. Zeitwert ermittelt. Somit kann dieser in
einem Gutachten beziffert werden und dient Ihnen zur Orientierung.

Im Rahmen dessen bewerten wir:

– Kraftfahrzeuge aller Art
– Land-, Forst- und Baumaschinen
– Anhänger und Auflieger
– Wohnanhänger und -mobile

und erstellen Wertgutachten für:

 – Sonderfahrzeuge
 – Oldtimer
 – Youngtimer
 – Liebhaberfahrzeuge

Dabei ist die detailgetreue Zustandsdokumentation
von großer Bedeutung. Die Bewertung wird zur Einstufung des Versicherungswertes sowie im Schaden- oder Veräußerungsfall benötigt.

Kurzbewertungen nach Classic Data  werden überwiegend zur Versicherungseinstufung erstellt.

Beweissicherung

Im Rahmen eines Beweissicherungsgutachtens wird eine umfassende Untersuchung und Dokumentation von allen schadenrelevanten Spuren (z. B. Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall, Blockier-, Brems- und Schleuderspuren, Einbruchspuren etc.) durchgeführt. Eine Überprüfung zur Feststellung der Unfallfreiheit und Gegenüberstellungen von unfallbeteiligten Fahrzeugen können ebenfalls Bestandteil eines solchen Gutachtens sein.

Diese Expertise dient einer schlüssigen Beweisführung und hat die Sicherung des Verfahrens zum Ziel. Nur eine lückenlos aufgeführte Dokumentation gewährleistet einen Schutz vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen, Minderungen des Schadenfreiheitsrabattes und anderen wirtschaftlichen Nachteilen.